Haftungsfragen rund ums Karate
I. Einleitung
Bei der Durchführung von Sportveranstaltungen kann es zu Schadensereignissen kommen, die die Frage aufwerfen, ob jemand für die Schadensfolgen haftet, wenn ja, wer und in welcher Weise? Dies gilt natürlich auch für Karatetraining, Lehrgänge Karatewettkämpfe mit möglichen Besonderheiten bei internationaler Beteiligung. Die Juristen sind sich längst darüber einig, dass Sport nicht in einem rechtsfreien Raum betrieben wird, sondern der allgemeinen Rechtsordnung unterworfen ist. Die Begriffe Sport, Sportverletzung, Sportunfall und Sportveranstaltung sind tatsächliche Begriffe – im Gegensatz zu Rechtsbegriffen – , da keine gesetzlichen Bestimmungen an sie anknüpfen.
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